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   BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06   

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https://dejure.org/2006,19192
BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06 (https://dejure.org/2006,19192)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2006 - VII R 14/06 (https://dejure.org/2006,19192)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - VII R 14/06 (https://dejure.org/2006,19192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98

    PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06
    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96

    Beteiligter im Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06
    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06
    Der Kläger trägt im Wesentlichen vor, dass das FG auf sein Vorbringen im Klageverfahren nicht bzw. nur ungenügend eingegangen sei und bezeichnet damit keinen Verfahrensfehler, sondern wendet sich gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, womit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1998 - V R 12/98

    Umdeutung Revision in NZB

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06
    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).
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